Mit der Richtlinie ECE-R 117 hat die EU Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen festgelegt. Ein „S“ in Verbindung mit einer Ziffernfolge auf der Reifenflanke besagt, dass es sich um einen Reifen mit reduzierten Laufgeräuscheigenschaften handelt. Pkw-Reifen ohne S-Kennzeichnung dürfen nach einer gestaffelten Übergangsfrist nicht mehr verkauft werden.
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